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Arbeitsvereinbarungen

 

 

 

Liebe Klientin, lieber Klient,

Ich möchte Ihnen hiermit die allgemeinen Arbeitsvereinbarungen erläutern, denen ich verpflichtet bin. Sie sind von meinem Berufsverband (BfG in der Deutschen Gesellschaft für Alternative Medizin) entwickelt worden. Sie berücksichtigen unter anderem die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Sinn und Zweck meiner Praxis ist, dass Sie Ihre persönlichen Wege zur Gesunderhaltung finden und aktiv gestalten können. Entsprechend meinen Ausbildungen und aufgrund meiner Erfahrungen begleite ich Sie im Entfalten Ihrer Fähigkeiten. Wir, Sie und ich, fördern gemeinsam praktische Gesundheit.

Der Hauptaktzent meiner Arbeit ist, Entspannung, Resilienz und Vitalität, Persönlichkeitsentwicklung und Individualität als auch spirituelle Selbsterfahrung zu fördern. Ich wende hierfür geeignete Methoden aus folgenden Bereichen an: Personenzentriere Gesprächstherapie nach Carl Rogers unter Einbeziehung der ganzheitlichen Körperempfindungen, somatisch orientiertes Coaching, Natur Coaching, Ontologisches Coaching, die Lataif nach A.H. Almaas (Essenzarbeit),Trauma Releasing Exercises (TRE), Meditation, sowie ‚compassionate self-inquiry‘.

 
Grundsätze der Zusammenarbeit

Für mich als Gesundheitspraktikerin gilt das Prinzip der Eigenverantwortung und freien Entscheidung. Sie bestimmen, wie weit Sie bei Erfahrungen und Übungen gehen wollen. Das Prinzip der Eigenverantwortung bedeutet auch, dass Sie bei psychischen oder körperlichen Erkrankungen oder Behinderungen aufgefordert sind, vorherige Rücksprache mit Fachleuten zu halten und gegebenenfalls Ihre aktive Teilnahme entsprechend zu gestalten.

Meine Qualifikation und Ausbildung umfasst das Berücksichtigen allgemeiner Vorsichtsmaßnahmen, nicht jedoch das Erkennen von speziellen Gefährdungen.

Sie sollten wissen und beachten, dass auch bei sanften Übungen und Praktiken körperliche und psychische Belastungen auftauchen können. Trotz Ihrer und meiner Umsicht können hierbei Reaktionen und Komplikationen entstehen, die eine ärztliche oder therapeutische Behandlung notwendig werden lassen.

Eine Diagnose von Krankheiten und Leiden oder deren Behandlung nehme ich nicht vor und ist nicht zu erwarten. Wenn wir während der Arbeit über Krankheiten oder Leiden sprechen, so geschieht dies immer, um Wissen zu erweitern oder um den Zusammenhang zur gesundheitspraktischen Arbeit deutlich werden zu lassen.

 

Verbindlichkeiten

Der Arbeitsumfang, zum Beispiel x Sitzungen, oder wöchentliche Sitzungen über x Monate hinweg, legen wir in einem Vorgespräch fest, ebenso das Honorar. Unsere Vereinbarung kann durch Sie jederzeit gekündigt werden, ebenso durch mich. Beende ich die Zusammenarbeit, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten. Bei einer vorzeitigen Beendigung durch Sie entstehen für Sie Ausfallkosten in folgendem Umfang:

Während einer Arbeitseinheit 25%; bei kurzfristiger Absage vor einer Einheit, wenn kein Ersatztermin zustande kommt 25%; bei Abbruch einer vereinbarten Serie 25% der Gebühren für die Stunden, die in die folgenden 10 Tage fallen.

Bestandteil unserer Vereinbarung ist auch, dass ich mich an die Weiterbildungsverpflichtungen der GesundheitspraktikerInnen BfG halte. Diese und die Berufsordnung stelle ich Ihnen gerne auf Wunsch zur Verfügung.

Über Anlässe und Inhalte unserer Zusammenarbeit habe ich dritten gegenüber das Gebot der Stillschweigepflicht.

 

Urlaub

Ich würde Sie bitten, mir zwecks Planung Ihren Urlaub 2 Wochen vor Urlaubsantritt mitzuteilen. Meine Urlaubszeiten teile ich ebenfalls 2 Wochen vorher mit.

In Freunde auf eine kreative und erfolgreiche Zusammenarbeit,

Aneesha C. Mueller

 

 

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